Ziele
1993 hat der Kinderschutzbund die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zum Bestandteil seiner Satzung und zur Grundlage aller Aktivitäten gemacht. Er setzt sich dafür ein, dass die in der Konvention niedergelegten Rechte für Kinder Wirklichkeit werden. Dazu arbeitet der Kinderschutzbund mit allen Organisationen und Menschen zusammen, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen.
Er verfolgt generell damit folgende Ziele:
Kinder haben das Recht auf Entwicklung
Der Kinderschutzbund setzt sich ein für eine reichhaltige Kinderkultur und mischt sich in die Mediendebatte ein. Der Kinderschutzbund bietet spannende Freizeitaktivitäten, multikulturelle Anregungen und Hilfe im Schulbereich.
Kinder haben Recht auf Schutz
Der Kinderschutzbund setzte eine Veränderung des § 1631 BGB durch. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Der Kinderschutzbund ist Träger von Einrichtungen und Beratungsstellen, die von Gewalt betroffenen Familien lebenspraktische Beratung und therapeutische Hilfen anbieten.
Kinder haben das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung
Der Kinderschutzbund fordert die Einsetzung von unabhängigen Kinderbeauftragten. Er unterstützt Interessenvertretung von Kindern und bezieht selber Kinder in die Planungen und Entscheidungen über seine Angebote und Einrichtungen ein.